Arbeitslosigkeit und Nebenjob

Minijob trotz Arbeitslosengeld 1 / Arbeitslosengeld 2 – Hartz IV ?

Auch Sie als arbeitslos gemeldete Jobsuchende, welche im Leistungsbezug stehen, dürfen und sollen einen Nebenjob auf 520 Euro Basis ausüben. Wichtig ist, dass Sie dies sofort und ohne Aufforderung die Aufnahme einer Nebentätigkeit der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter melden.

Nachweis des Nebeneinkommens!
Die Nebeneinkommensbescheinigung muss Ihnen ausgehändigt oder elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter übermittelt werden. Im elektronischen Verfahren erhalten Sie auf dem Postweg einen Ausdruck der übermittelten Bescheinigung. Bitte achten Sie darauf, dass die Nebeneinkommensbescheinigung vollständig ausgefüllt ist.

So viel dürfen Sie in einem Nebenjob arbeiten und verdienen

Seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II mit den Hartz IV Gesetzen im Jahr 2005, ist zwischen den Beziehern von Arbeitslosengeld I und dem Arbeitslosengeld II zu unterscheiden.

Für Bezieher von Arbeitslosengeld I gilt nach wie vor, dass sich der wöchentliche Arbeitseinsatz auf weniger als 15 Stunden beschränken muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich zu behalten. Ihr zuständiges Arbeitsamt prüft, ob und in welchem Umfang Ihr Arbeitslosengeld infolge Ihres Nebenverdienstes gekürzt wird.

Allerdings gibt es für den Hinzuverdienst gewisse Freibeträge, wobei der minimale Freibetrag bei 165 Euro liegt der dann anrechnungsfrei hinzuverdient werden kann. Flyer Arbeitsagentur zum Nebeneinkommen.

Achtung!
Wer als Arbeitslosengeld 1 Bezieher einen Arbeitseinsatz von mehr als 15 Stunden pro Woche erbringt, der geht einer Sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach und es besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld! Gegebenenfalls ist eine neue Arbeitslosenmeldung erforderlich oder Sie müssten dann mit Arbeitslosengeld II des Jobcenters aufstocken.

Arbeitslosengeld 2 / Hatz IV bei 520 Euro Job – Minijob?
Wie viel wird bei einem 520 Euro Job vom Jobcenter abgezogen? Auch Bezieher des Arbeitslosengeld II haben die Möglichkeit, einen Minijob auf 520 € Basis auszuüben. Die Obergrenze von 14,9 Stunden pro Woche gilt für Bezieher von ALG II nicht – der zeitliche Umfang der Tätigkeit ist nicht von ihrem Leistungsbezug abhängig. Entscheidend für den Leistungsbezug sind die anzurechnenden Freibeträge.

Freibeträge bei Arbeitslosengeld 2 / Hartz IV
Die ersten 100 Euro monatlich können generell anrechnungsfrei hinzuverdient werden. Ein Verdienst, der darüber hinaus geht aber 1000 € nicht übersteigt, ist mit  20 % anrechnungsfrei und 80 Prozent werden mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet.

Bei einem 520 € Job wäre der Freibetrag also 184,- Euro, welchen Sie zum Arbeitslosengeld 2 mehr haben!

Weitere Auskünfte über den Umfang und Anrechnungen, erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder ihrer Arbeitsagentur.

Was viele nicht wissen – Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub !
Es zeigt sich immer wieder, dass weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer über die gesetzlichen Regelungen informiert und unsicher sind.  Hier finden Sie die Formel zur Berechnung des Urlaubsanspruches für Minijobber.


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Hinweis!
Wir hoffen Ihnen hier umfassend über die neue Regelung der 520 Euro Minijobs Informationen bereitzustellen. Eine Haftung und Gewährleistung sind von dem Betreiber dieser IT-Seite ausgeschlossen und kann eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Des weiteren machen wir darauf aufmerksam, das das Kopieren von den hier aufgeführten Inhalten und verwenden in weiteren Medien/IT-Seiten, ohne schriftliche Erlaubnis des Seitenbetreibers, nicht gestattet ist!