Minijobs sind in Deutschland geringfügige Beschäftigungen, bei denen die monatliche Verdienstgrenze seit dem 01.10.2022 bis zu 520 € betragen kann. Ein 520 Euro Job oder Minijob – früher auch 450 Euro Job – ist eine geringfügige Beschäftigung in Deutschland. Die Bezeichnung „520-Euro-Job“ kommt daher, dass man bei einem solchen Job die monatlichen Bruttoeinkünfte 520 Euro bzw. im Jahr 6240 Euro nicht überschreiten darf. Diese Art der Beschäftigung unterliegt besonderen Regeln bezüglich Sozialversicherung und Steuern. In der Regel sind Minijobs Teilzeitbeschäftigungen, die neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt werden und keine Ansprüche auf Arbeitslosen- oder Krankenversicherung gewähren. Dementsprechend zahlt man als Arbeitgeber auch keine Sozialversicherungsabgaben.
Eine geringfügige Beschäftigung, also ein 520 Euro Job – auch als Minijob bekannt – ist nicht nur ein Nebenjob, sondern kann gleichzeitig der Einstieg in ein reguläres Teilzeit oder Vollzeit Arbeitsverhältnis sein!
Der gesetzliche Mindestlohn wurde ebenso erhöht. Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt er für alle Arbeitnehmer in Deutschland 12,00 Euro pro Stunde. Nähere dazu finden Sie in der Rubrik Mindestlohn.
Von 630 Mark über 450 € zu 520 Euro
Seit 1977 gibt es den Nebenjob bzw. Minijob. Heutzutage haben knapp sieben Millionen Menschen in Deutschland einen Minijob bis 520 Euro. Der Großteil davon sind Frauen. Ein großes Problem für geringfügig Beschäftigte, sie bauen nur einen minimalen Anteil an Rentenansprüche auf. Ihnen droht somit später mehr Altersarmut.
Dennoch gab es seit der Neuregelung 2013 einen entscheidenden Vorteil. Mit der Rentenversicherungspflicht erwerben sie auch Pflichtbeitragszeiten um später Rente zu beziehen.
Mit der Anhebung der Verdienstgrenze von 450 Euro auf 520 Euro im Monat, trat auch eine zweite Regelung bei Minijobs in Kraft. Geringfügig Beschäftigte sind künftig automatisch voll rentenversichert, wenn sie sich nicht ausdrücklich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Bislang musste der Arbeitgeber die Beschäftigten lediglich darüber informieren, dass eine freiwillige Aufstockung der Beiträge möglich ist. Die Bundesregierung will so die zu erwartende Altersarmut ein wenig abfedern.
Minijobs auf 520 Euro Basis werden heutzutage in allen Bereichen ausgeführt. Ob nun als Aushilfe in der Gastronomie oder Einzelhandel, als Hilfstätigkeit in der Produktion oder im Gesundheitswesen, bis hin zu modernen Bereichen rund um die IT. Stark gewachsen sind in den letzten Jahren die Home Offfice Bereiche um den Vertrieb zu ergänzen oder Textarbeiten auszuführen.
Steuern – Abgaben?
Da Minijobs geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind, sind diese für Arbeitnehmer abgabenfrei. Es muss hierfür auch keine Steuer gezahlt werden. Vorausgesetzt Sie kommen nicht über einen monatlich Durchschnitt von 520 Euro und gehen nur einen Minijob neben der Hauptbeschäftigung nach. Nähere Erklärung dazu finden Sie unter – mehrere Minijobs. Der Arbeitgeber jedoch ist verpflichtet bei der Minijob-Zentrale (Knappschaft Bahn See) jeden Arbeitnehmer der einen Minijob ausführt, anzumelden. Hier muss auch nur der Arbeitgeber ein Pauschalbetrag für die Renten,- und Krankenversicherung einzahlen.
Welchen Vorteil haben Sie als Minijobber/in?
Geringfügig Beschäftigte erwerben so, für einen relativ kleinen Beitrag im Monat, Anspruch auf die gesetzlichen Rentenversicherung. Also vollwertige Pflichtbeitragszeiten. Wie die Minijobzentrale veröffentlichte, berücksichtigen somit die Rentenversicherungsträger diese Zeiten in vollem Umfang für alle Leistungen der Rentenversicherung. Die Wartezeiten oder „Mindestversicherungszeiten“ sind wiederum Voraussetzung für einen früheren Renteneintritt, für Reha-Leistungen, für Erwerbsminderungsrenten, für einen Anspruch auf Entgeltumwandlung bei einer betrieblichen Altersvorsorge, für Übergangsgeld. Nicht zu vergessen, auch für die Riester-Rente. Denn eine staatliche Riester-Förderung für Minijobber und deren Ehepartner gibt es nur, wenn der volle Rentenbeitrag eingezahlt wird. Nach Berechnungen des Arbeitsministeriums steigt der Rentenanspruch eines Minijobbers nach 45 Versicherungsjahren durch den Eigenanteil immerhin von 140 auf 180 Euro im Monat. Es ist auf dem ersten Blick nicht viel, aber Sie können so Ihre Anwartschaften erreichen.
Was bedeutet dies also konkret für Minijobber?
Wer nun seit 1. Januar 2013 eine neue Stelle als geringfügig Beschäftigter antritt, ist automatisch versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt wie bislang einen Pauschalbetrag von 15 Prozent des Gehaltes und bei Privathaushalten sind es 5 Prozent, die in die Rentenkasse eingezahlt werden. Zusätzlich aber muss der Minijobber 3,9 Prozent seines Lohns als Eigenanteil abführen. Bei einer Beschäftigung in einem Privathaushalt sind es sogar 13,9 Prozent. Mit einem Monatslohn von 520 Euro, sind das bei einem gewerblichen Arbeitgeber 17,55 Euro Eigenanteil im Monat für den Arbeitnehmer. Arbeiten sie bei einem privaten Haushalt so sind das 62,55 Euro.
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